Der Paragraph 34a Gewerbeordnung (§34a GewO) ist die gesetzliche Grundlage für das gewerbliche Bewachen fremden Lebens und Eigentums. Gleich ob selbständige Tätigkeiten im Bewachungs- und Sicherheitsgewerbe oder Tätigkeiten in Form eines Anstellungsverhältnisses, beides unterliegt den Regelungen dieses Paragraphen und der Bewachungsverordnung.
Vorraussetzungen
Für die Teilnahme an dieser Weiterbildung sind Volljährigkeit, gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sowie ein eintragsfreies polizeiliches Führungszeugnis erforderlich.
Zielsetzung
Die Bewachungserlaubnis bezeichnet in Deutschland die behördliche Erlaubnis, gewerblich fremdes Leben oder Eigentum zu bewachen. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im § 34a Gewerbeordnung sowie in der Bewachungsverordnung. Je nach Tätigkeit wird entweder die Unterrichtung nach § 34a Abs. 2 Nr. 1 GewO oder die Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 2 Nr. 2 GewO gefordert. Um im Wachgewerbe tätig zu sein müssen Sie eine Unterrichtung oder eine Sachkundeprüfung nach §34a ablegen.
Abschluss
Sachkundeprüfung gem. §34a GewO
Inhalt
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gewerberecht
- Datenschutzrecht
- Strafrecht
- Bürgerliches Recht
- Umgang mit Waffen
- Unfallverhütungsvorschriften
- Sicherheitstechnik
- Brandschutz
- Umgang mit Menschen
Dauer
Online Teil- oder Vollzeit: 30 Tage
Unterrichtszeiten
Diese Qualifizierung läuft in Vollzeit, Mo-Fr 9:00 - 16:00 Uhr.
Förderungsmöglichkeiten
Termine
Unsere Maßnahmen sind modular aufgebaut. Daher ist ein individueller Einstieg für Sie jederzeit möglich.Hierfür treten Sie bitte direkt in Kontaktmit unserer Geschäftsstelle, um für Sie einen perfekten Zuschnitt zu Ihrer Maßnahme gestalten zu können.
Der Einstieg ist jederzeit möglich!
Bei der Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft handelt es sich um eine Fortbildungsprüfung. Diese wurde nötig, nachdem es die gesetzliche Regelung bezüglich der geprüften Fachkraft für Schutz und Sicherheit gab. Jedoch können Sie sich bei uns nach Einzelfallprüfung bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen dafür qualifizieren und die Prüfung ablegen.
Vorraussetzungen
Zur Prüfung zur Schutz- und Sicherheitskraft wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine insgesamt mindestens zweijährige Berufspraxis im Schutz- und Sicherheitsbereich oder eine fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre im Schutz- und Sicherheitsbereich abgeleistet sein müssen und ein Mindestalter von 24 Jahren und die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt, nachweist.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientieren.
Zielsetzung
Mitarbeiter, die die Durchführung von Aufgaben einer Schutz- und Sicherheitskraft in der Sicherheitswirtschaft (gewerbliche Sicherheitsunternehmen und betriebliche Sicherheitseinrichtungen), insbesondere in Bewachungs-, Sicherungs- und Ordnungsdiensten, Veranstaltungs- und Verkehrsdiensten, wahrnehmen.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft.
Abschluss
Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft (IHK)
Inhalt
- Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln
- Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
- Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln
Dauer
Online Vollzeit: 67 Tage
Unterrichtszeiten
Diese Qualifizierung läuft in Vollzeit, Mo-Fr 9:00 - 16:00 Uhr.
Förderungsmöglichkeiten
Termine
Unsere Maßnahmen sind modular aufgebaut. Daher ist ein individueller Einstieg für Sie jederzeit möglich. Hierfür treten Sie bitte direkt in Kontakt mit unserer Geschäftsstelle, um für Sie einen perfekten Zuschnitt zu Ihrer Maßnahme gestalten zu können.
Der Einstieg ist jederzeit möglich!
Bei der Fachkraft für Schutz und Sicherheit handelt es sich um einen in Deutschland anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) mit 3-jähriger Ausbildung.
Jedoch können Sie sich, bei uns nach Einzelfallprüfung bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen, dafür qualifizieren und die Prüfung ablegen. Diese Maßnahme auch als Umschulung möglich, eignet sich für Personen, die sich beruflich neu orientieren möchten.
Vorraussetzungen
Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf im Wach- und Sicherheitsgewerbe (Ausbildungsbereich Industrie und Handel).
Jedoch können Sie sich, bei uns nach Einzelfallprüfung bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen, dafür qualifizieren und die Prüfung ablegen. Diese Maßnahme auch als Umschulung möglich, eignet sich für Personen, die sich beruflich neu orientieren möchten.
Zielsetzung
Das Angebot richtet sich an Arbeitssuchende mit oder ohne Berufsausbildung, die sich für eine Tätigkeit im Wach- und Sicherheitsgewerbe interessieren.
Wenn Sie einen Schulabschluss haben und über angemessene Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen, können wir anhand eines kleinen Tests gemeinsam herausfinden, ob diese Umschulung für Sie erfolgversprechend ist.
Abschluss
Geprüfte Fachkraft für Schutz und Sicherheit (Ausbildungsberuf IHK)
Inhalt
- Recht
- Situationsbedingtes Verhalten und Handeln
- Schutz und Sicherheit
- Strafrecht
- Wirtschafts – und Sozialkunde
Dauer
Vollzeit Online: 80 Tage
Unterrichtszeiten
Diese Qualifizierung läuft in Vollzeit, Mo-Fr 9:00 - 16:00 Uhr.
Förderungsmöglichkeiten
Termine
Unsere Maßnahmen sind modular aufgebaut. Daher ist ein individueller Einstieg für Sie jederzeit möglich. Hierfür treten Sie bitte direkt in Kontakt mit unserer Geschäftsstelle, um für Sie einen perfekten Zuschnitt zu Ihrer Maßnahme gestalten zu können.
Der Einstieg ist jederzeit möglich!